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AGB

GMG-Gebäudetechnik – Mario Geiger

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Firma GMG-Gebäudetechnik – Mario Geiger, insbesondere für Arbeiten im Bereich Heizung, Klima und Sanitär.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen der Firma GMG-Gebäudetechnik – Mario Geiger und dem Auftraggeber kommt zustande durch:
- schriftliche Annahme eines Angebots (per E-Mail, Brief oder Unterschrift),
- oder durch die tatsächliche Ausführung der beauftragten Leistung.

Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro, exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie etwaige Mahngebühren.

Für bestimmte Leistungen gelten folgende Vorauszahlungsregelungen:
- Heizungssanierungen und Badsanierungen: 50 % des Gesamtbetrags vor Beginn der Arbeiten
- Neubauinstallationen:
  - 30 % vor Beginn der Arbeiten
  - 30 % nach Abschluss der Rohinstallation
  - 40 % nach vollständiger Fertigstellung

Die Vorauszahlungen sind Voraussetzung für die Terminfixierung und Materialbereitstellung.

4. Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gemäß österreichischem Recht.

Die Haftung der Firma GMG-Gebäudetechnik – Mario Geiger ist ausgeschlossen für:
- Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Eigenmontage oder Fremdeinwirkung entstehen
- Mängel an Produkten, die vom Kunden selbst beschafft oder durch Dritte installiert wurden
- Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden

Für alle gelieferten Produkte gelten die jeweiligen Herstellergarantiebedingungen. Bei Heizsystemen der Firma ETA Heiztechnik besteht die Möglichkeit einer erweiterten Garantie:
- 3 Jahre Garantie bei fachgerechter Inbetriebnahme durch gmg-gebäudetechnik
- 5 Jahre Garantie bei Abschluss eines separaten Wartungsvertrags mit ETA Heiztechnik

Die Garantieverlängerung muss vor Inbetriebnahme schriftlich vereinbart und bestätigt werden.

5. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Firma GMG-Gebäudetechnik – Mario Geiger, derzeit in 6652 Elbigenalp, Tirol.

6. Ausführung und Termine

Ausführungstermine werden nach bestem Bemühen eingehalten. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse, Lieferengpässen, Materialverfügbarkeit oder wetterbedingten Einschränkungen berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

Die Firma GMG-Gebäudetechnik – Mario Geiger verpflichtet sich zur transparenten Kommunikation bei Terminänderungen und bemüht sich um rasche Nachholung der Leistungen.

7. Datenschutz

Die Firma GMG-Gebäudetechnik – Mario Geiger verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).

Personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail) werden ausschließlich zur Abwicklung von Anfragen, Angeboten, Aufträgen und zur Kundenbetreuung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. Lieferanten, Förderstellen) oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Kund:innen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten. Anfragen dazu können an Office@gmg-gebäudetechnik.at gerichtet werden.

8. Regiearbeiten

Regiearbeiten sind Leistungen, die außerhalb eines pauschalen Angebots erbracht werden – z. B. bei unvorhergesehenen Zusatzarbeiten, Reparaturen, Anpassungen oder Kundenwünschen während der Ausführung.

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand zu folgenden Stundensätzen (zzgl. MwSt.).

Materialkosten werden zusätzlich nach tatsächlichem Verbrauch berechnet.

Regiearbeiten werden vor Beginn mit dem Auftraggeber abgestimmt und dokumentiert. Ein Regiebericht kann auf Wunsch zur Unterschrift vorgelegt werden.

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

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